Privater oder gewerblicher Verkäufer?
Wenn Sie sich bei Brautkleid-kleinanzeigen.de registrieren, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie ein privates oder ein gewerbliches Artikel anbieten möchten. Leider ist die Anmeldung und der Handel als „Gewerblicher“ hierbei bei uns nicht möglich!
Wann jemand gewerblich handelt, ist oft undurchsichtig und auch die Rechtsprechung ist hier nicht eindeutig. Fakt ist nur, dass es schnell zu einer Abmahnung kommen kann, wenn man den Umfang seiner Verkaufsaktivitäten falsch einschätzt. Um den Status Ihrer Aktivitäten richtig einschätzen zu können, haben wir für Sie ein paar Anhaltspunkte zusammengestellt.
Möglicher privater Verkäufer:
– verkaufen gelegentlich Artikel aus ihrem privaten Besitz
– kaufen Artikel für den persönlichen Gebrauch
– keine Gewinnerzielungsabsicht
Möglicher gewerblicher Verkäufer:
– Artikel kaufen mit dem Ziel, sie wieder zu verkaufen
– Verkaufen von Artikeln, die für den Wiederverkauf hergestellt wurden
– Regelmäßig eine große Anzahl von Artikeln verkaufen
– Vor allem Verkauf von Neuwaren
– Dauerhafte Gewinnerzielung als Absicht
Überschreiten Ihre Angebote bei Brautkleid-kleinanzeigen.de eine gewisse Grenze an Menge, Wert und Häufigkeit, können Sie schnell als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gelten. Damit obliegen Ihnen dann auch mehr verbraucherrechtliche Pflichten als einem Privatverkäufer. Keine Rechtberatung und keine vollständisge Auflistung!